Ja, die Bundesregierung hat uns alle überrascht. Ab dem 1. Juli bis zum 31. Dezember 2020 werden die Umsatzsteuersätze von 19% auf 16% und von 7% auf 5% gesenkt.
Für den Endverbraucher sind das natürlich gute Nachrichten, doch bei den Unternehmen sieht das etwas anders aus.
Unternehmen
In erster Linie hilft es den Unternehmen, die ihre Produkte hauptsächlich an Endkunden verkaufen, denn diese können ihre Produkte dadurch günstiger anbieten und das soll wiederum die Umsätze ankurbeln.
Für die meisten Unternehmen bedeutet die Änderung der Umsatzsteuer natürlich einiges an Arbeit.
In Supermärkten müssen die Preisschilder geändert werden, Kassensysteme müssen umprogrammiert werden, Online Shops müssen die Datensätze der Produkte ändern und in der Buchhaltungssoftware müssen die Umsätze anders verbucht werden. Es steckt also zum Teil ein etwas größerer Aufwand dahinter.
Zusätzlich wird dieser Aufwand natürlich zweimal betrieben werden müssen, da die Umsatzsteuer zum Jahresende wieder auf den ursprünglichen Prozentsatz von 7% bzw. 19% zurückgesetzt werden soll.
Auswirkungen der Umsatzsteuersenkung auf Software?
Eines ist klar. Die Umsatzsteuersenkung könnte ihrer Software einige Probleme bereiten und das gilt es zu verhindern. Sie sollten sich nun folgende Fragen stellen und ggfs. dringend handeln:
- Lässt sich der Umsatzsteuersatz in meiner Software einfach ändern?
- Ist ein Softwareupdate nötig?
- Benötige ich Entwicklerressourcen, um Änderungen an der Software vorzunehmen?
- Klappen die Änderungen zum Stichtag automatisiert und reibungslos oder müssen diese manuell vorgenommen werden?
Betreiber von Online-Shops
Die Betreiber von Online-Shops sind nun gezwungen die Umsatzsteuersätze all ihrer Produkte zum Stichtag auf die neuen Umsatzsteuersätze zu senken.
Das kann natürlich Probleme verursachen und hier wird sich zeigen, ob das jeweilige Shopsystem flexibel genug ist oder zum größeren Problem wird. Deshalb sollten Online-Shop-Betreiber sofort handeln und prüfen, welche Vorbereitungen getroffen werden müssen.
Sollten Sie Hilfe bei der Umstellung benötigen, wenden Sie sich bitte an unser Team. Wir unterstützen Sie dabei gerne.
Buchhaltungssoftware
Auch bei der Buchhaltungssoftware muss geprüft werden, ob diese bereits mit den niedrigeren Umsatzsteuersätzen umgehen kann.
Sollte eine ältere Buchhaltungssoftware eingesetzt werden, könnte diese vermutlich ein Update benötigen.
Der Normalsatz von 19 Prozent gilt seit dem 1. Januar 2007, der ermäßigte Steuersatz von 7 Prozent seit dem 1. Juli 1983. In Ergänzung gibt es in § 24 UStG Durchschnittssätze für land- und forstwirtschaftliche Betriebe, deren Steuersatz 5,5 % bzw. 10,7 % betragen kann.
Quelle: Wikipedia
Wird in der alten Software noch immer der alte Umsatzsteuersatz von 16% verwendet, sollte man sich doch vielleicht mal überlegen auf eine Cloud-Lösung umzusteigen. Das kostet zwar monatlich etwas Geld, aber man hat immer die aktuellste Software mit Support und allen relevanten gesetzlichen Neuerungen.
Die meisten Cloud-Anbieter bieten übrigens schon die Möglichkeit andere Umsatzsteuersätze zu verwenden oder werden diese Möglichkeit nun in Windeseile implementieren. Mit positivem Beispiel geht hier zum Beispiel Lexoffice voran:
https://www.lexoffice.de/mehrwertsteuersenkung/
Fazit: Es wird spannend.
Wir werden sehen, welche Softwarehersteller schnell reagieren und ihren Kunden eine vertretbare Lösung zur Verfügung stellen und welche das nicht können. Hier sieht man eben die Unterschiede zwischen guter und schlechter Software.
Sollten Sie Unterstützung bei der Umstellung benötigen oder kurzfristige Entwicklerressourcen für ihr Softwareprodukt benötigen, kommen Sie bitte auf mich zu.
Wirklich interessant welche Auswirkungen dann doch für Unternehmen auftreten können. Im ersten Reflex denkt man:“ die Umsatzsteuer ist eh ein durchlaufender Posten, da muss ich mich nicht kümmern“. Vielen Dank für das „Augenöffnen“